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Mit Inkrafttreten des neuen Revisionsrechts wurden neue Prüfungsgegenstände eingeführt, die der Revisor anlässlich der jährlichen Prüfung bestätigen muss: Die Existenz des internen Kontrollsystems sowie die Anhangsangaben über die Durchführung einer Risikobeurteilung. Die Umsetzung und die Dokumentation des internen Kontrollsystems sowie die Durchführung der Risikobeurteilung müssen bis zum Jahresende implementiert sein. Im folgenden Artikel werden schwergewichtig die Aspekte eines Internen Kontrollsystems (IKS) und der neue Prüfungsstandard «Prüfung der Existenz des internen Kontrollsystems (PS 890)» vorgestellt. Im Weiteren werden Ansätze aufgezeigt, wie den gesetzlichen Anforderungen in klassischen KMU-Verhältnissen nachgekommen werden kann.

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