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<p data-content="lead">Erwerbstätige, die ein Kind von unter vier Jahren zur Adoption aufnehmen, haben neu Anspruch auf einen durch die Erwerbsersatz­ordnung (EO) entschädigten zweiwöchigen Adoptionsurlaub. Der Bundesrat hat die Ausführungsbestimmungen zum Adoptionsurlaub verabschiedet und das Inkrafttreten auf den 1. Januar 2023 festgelegt.</p>

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