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<p data-content="Praxis--PR-_Lead_de--PR-" lang="de-CH">Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts spricht zwei leitende Angestellte eines Westschweizer Inkassounternehmens schuldig, ohne Bewilligung Handlungen für einen fremden Staat vorgenommen zu haben. Mittels einer Rechnung forderte das Unternehmen bei einem Schuldner das Inkasso einer von den italienischen Behörden verhängten Busse in der Schweiz ein.</p>

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