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Mit der Modernisierung des Zivilstandsregisters und des Grundbuchs will der Bundesrat auch in Zukunft einen sicheren und effizienten Rechtsverkehr sicherstellen. Er hat die Botschaft zur erforderlichen Änderung des ­Zivilgesetzbuchs (ZGB) verabschiedet.

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Für das elektronische Zivilstandsregister wird zukünftig der Bund allein verantwortlich sein. Diese Neuerung wird von den Kantonen einstimmig unterstützt. Im Gegenzug erwarten sie, dass der Betrieb der Datenbank klar von der Oberaufsicht des Bundes über die Kantone getrennt wird und dass der Bund die Kantone technisch und fachlich unterstützt. Diese beiden Anliegen konnten bereits ohne Gesetzesänderung umgesetzt werden.

Die Änderung des ZGB wird eine angemessene Kostenregelung zwischen Bund und Kantonen sowie den Einbezug der Kantone bei der Weiterentwicklung der Datenbank gewährleisten. Die Datenbank wird künftig als zentrales Personeninformationssystem geführt, was einen ­weiteren Ausbau der elektronischen Zusammenarbeit zwischen den Behörden ermöglicht. Diese Neuerungen kommen direkt den Bürgerinnen und Bürgern zugute, die von einfacheren und kostengünstigeren Verwaltungsabläufen profitieren werden.

Das Grundbuch wird künftig gestützt auf die AHV-Versichertennummer geführt, was die Qualität und Aktualität der Daten verbessern wird. Heute sind natürliche Personen in gewissen Fällen (z.B. bei unterschiedlichen Schreibweisen oder infolge Namensänderung) im Grundbuch nicht eindeutig bezeichnet. Der Personenidentifikator ermöglicht namentlich die landesweite Suche nach Grundstücken.

Schliesslich stellt eine neue Bestimmung klar, dass ein Unternehmen im Rahmen des Elek­tronischen Grundstückinformationssystems ­eGRIS in Zusammenarbeit mit den Kantonen bestimmte Dienstleistungen erbringen kann. Vorgesehen sind der Zugriff auf die Daten des Grundbuchamts im Abrufverfahren, die Auskunft über Daten des Hauptbuchs, die ohne Interessennachweis einsehbar sind, sowie der elektronische Geschäftsverkehr mit dem Grundbuchamt.

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(Eidg. Justiz- und Polizeidepartement EJPD, Bern, 16.04.14, www.ejpd.admin.ch)

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