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Im Kanton Zürich gibt es mehr als 5000 Institutionen, die entweder ganz oder teilweise steuerbefreit sind, weil sie öffentliche oder gemeinnützige Zwecke verfolgen. Das Steueramt hat im Internet eine entsprechende Liste publiziert. Diese Liste ermöglicht es den Steuerpflichtigen, auf einfache Art abzuklären, ob ihre Spenden in der Steuererklärung abzugsfähig sind oder nicht. Das Verzeichnis der steuerbefreiten Zürcher Institutionen ist zusammen mit Hinweisen zur steuerlichen Abzugsfähigkeit gemeinnütziger Zuwendungen unter www.steueramt.zh.ch/steuerbefreite_institutionen abrufbar.

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(Medienmitteilung, Regierungsrat Kt. ZH, 31.01.12, www.zh.ch)

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