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Arbeitgeber, die Quellensteuern abrechnen müssen, können dies im Kanton Zürich seit 1. Dezember 2014 einfacher vornehmen: Möglich ist dies dank eines neuen Webportals, welches das Kantonale Steueramt aufgeschaltet hat. Unternehmen können die seit Jahren zunehmende Zahl von Abrechnungen ausländischer Arbeitnehmer damit elektronisch einreichen.

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(Medienmitteilung, Regierungsrat Kt. ZH, 2.12.14, www.zh.ch)

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Das Webportal Quellensteuer ist unter www.steueramt.zh.ch/quellensteuer verfügbar.

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