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Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, analog der Bundessteuer, bei der Staats- und der Gemeindesteuer einen Maximalbetrag von 3000 Franken für den Arbeitswegkostenabzug festzulegen. Die Mehrerträge dienen der Kompensation des kantonalen Beitrags an den nationalen Bahninfrastrukturfonds. Für die Gemeinden sind die entsprechenden Mehrerträge insgesamt saldoneutral.

Erhebungen des kantonalen Steueramts haben ergeben, dass die Plafonierung des Pendlerabzugs für die Mehrheit der Steuerpflichtigen keine Auswirkungen hat. Weil die Vorlage für eine Minderheit der Steuerpflichtigen zu höheren Steuern führt, wird das Volk gemäss Kantonsverfassung das letzte Wort haben.

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(Medienmitteilung, Regierungsrat Kt. ZH, 7.07.16, www.zh.ch)

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