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Am 1. Januar 2013 nehmen die neuen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden ihre Arbeit auf. Der Kantonsrat hat am 25. Juni 2012 das entsprechende Einführungsgesetz beschlossen. Dieser Beschluss ist rechtskräftig. Der Regierungsrat hat eine Reihe von Bestimmungen bereits am 26. September 2012 in Kraft gesetzt.

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(Medienmitteilung Regierungsrat Kt. ZH, 4.10.12, www.zh.ch)

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