Issue
Category
Content
Text

Der Regierungsrat setzt die von den Stimmberechtigten beschlossene Änderung des Notariatsgesetzes auf den 1. Januar 2017 in Kraft. Sie bringt eine Reduktion der Grundbuchgebühren von 1,5 auf 1,0 Promille. Das Führen des Grundbuches ist neben den beiden Bereichen Notariat und Konkurs eine der drei Aufgaben der 44 Notariate im Kanton Zürich. In einer Referendumsabstimmung haben die Stimmberechtigten am 28. Februar dieses Jahres die vom Kantonsrat beschlossene Gebührensenkung mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 57,6 Prozent genehmigt.

Text

(Medienmitteilung, Regierungsrat Kt. ZH, 30.06.16, www.zh.ch)

Tags
Date