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Die Tarife und Abzüge der Einkommens- und Vermögenssteuer werden auch für die nächsten zwei Jahre nicht der Teuerung angepasst. Seit dem letzten Ausgleich der kalten Progression auf Anfang 2012 war die Teuerung negativ. Diese wird gemäss Steuergesetz nicht ausgeglichen.

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(Medienmitteilung, Finanzdirektion Kt. ZH, 5.07.17, www.zh.ch)

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