Issue
Category
Content
Text

Ausgelöst durch einen Bundesgerichtsentscheid hat der Regierungsrat dem Kantonsrat beantragt, dass künftig auch Zürcher Unternehmen ihre Geschäftsverluste bei der Grundstückgewinnsteuer der Gemeinden anrechnen können. Die Finanzdirektion hat die finanziellen Auswirkungen bei ausgewählten Gemeinden erhoben und legt die Zahlen offen. Es zeigt sich, dass die Ausfälle in normalen Jahren mehrheitlich zwischen null und einigen wenigen Promillen der Grundstückgewinnsteuererträge der betreffenden Gemeinden schwanken und damit verkraftbar sein dürften. Mit der neuen Regelung sollen zürcherische Unternehmen den ausserkantonalen gleichgestellt werden, welche ihre Geschäftsverluste schon heute an die Grundstückgewinnsteuern der Zürcher Gemeinden anrechnen lassen können.

Text

(Medienmitteilung, Finanzdirektion Kt. ZH, 1.06.17, www.zh.ch)

Tags
Date