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Der Regierungsrat hat die Verordnung zur administrativen Entlastung von Unternehmen verabschiedet. Sie tritt zusammen mit dem dazugehörigen Gesetz am 1. Januar 2011 in Kraft.

Die Bestimmungen sollen helfen, den administrativen Aufwand der Unternehmen bei der Erfüllung von Vorschriften möglichst zu reduzieren beziehungsweise gering zu halten. Sie gelten nicht nur für kleine und mittlere Unternehmen. Erfasst werden sämtliche Unternehmen, unabhängig von ihrer Grösse. Auch selbständig Erwerbende werden als Unternehmen betrachtet.

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(Medienmitteilung, Regierungsrat Kt. ZH, 26.08.10, www.zh.ch)

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