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Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) beantragt dem Kantonsrat, zur steuerlichen Entlastung der Familien den Kinderabzug und den Abzug für die Drittbetreuung per 1. Januar 2013 zu erhöhen. Beide Vorlagen haben ihren Ursprung in der Änderung des Steuergesetzes vom 30. März 2009 («Steuerpaket»), das in der Volksabstimmung vom 15. Mai 2011 abgelehnt wurde.

Die seinerzeitige Vorlage des Regierungsrates sah unter anderem vor, den Kinder- und den Kinderdrittbetreuungsabzug zu erhöhen. Der Kinderabzug hätte über die Teuerung hinaus um 1000 Franken auf neu 8300 Franken erhöht werden sollen, und es war vorgesehen, den Höchstabzug für die Kinderdrittbetreuung über die Teuerung hinaus um 1000 Franken auf neu 7500 Franken zu erhöhen. Das «Steuerpaket» beinhaltete darüber hinaus auch eine Teuerungsanpassung der Tarife sowie eine Reduktion der Steuersätze bei tiefen und sehr hohen Einkommen sowie bei hohen Vermögen. Die Stimmberechtigten lehnten am 15. Mai 2011 sowohl die Änderung des Steuergesetzes als auch zwei Gegenvorschläge von Stimmberechtigten ab. In der Folge wurden mehrere parlamentarische Initiativen eingereicht, mit denen unter anderem die Elemente zur Entlastung der Familien wieder aufgenommen wurden.

Die Kommission beantragt mit 10 : 5 Stimmen, einer parlamentarischen Initiative zuzustimmen, welche eine Erhöhung des Kinderabzugs auf 9000 Franken fordert. Für die Kommissionsmehrheit ist es angebracht, eine Bevölkerungsgruppe zu entlasten, die wichtige Leistungen für die Gesellschaft übernimmt und zugleich wirtschaftliche Lasten auf sich nimmt. Eltern sollen deshalb während der Erziehungsphase ihrer Kinder steuerlich wirksamer entlastet werden.

Eine Minderheit der Kommission (Grüne, SP) lehnt das Giesskannenprinzip bei den Kinderabzügen ab, wovon Steuerpflichtige mit hohen Einkommen, bedingt durch die Progression, stärker profitieren. Weiter sprechen die Kostenfolgen von ca. 31 Mio. Franken (2013) bzw. ca. 35 Mio. Franken (2014) gegen die Erhöhung des Kinderabzugs.

Die Kommission beantragt mit 10 : 5 Stimmen, eine parlamentarische Initiative abzulehnen, welche die Einführung einer Kindergutschrift fordert, wie dies bereits seinerzeit der Gegenvorschlag von Stimmberechtigten «Tiefere Steuern für Familien» zur Steuergesetzänderung vom 30. März 2009 verlangte. Die Kommissionsmehrheit lehnt einen Wechsel weg von Abzügen hin zu Gutschriften ab. Die Kindergutschrift verschärft indirekt die Progression, führt zu Steuerausfällen bei der Staatssteuer von ca. 84 Mio. Franken für 2013 und zu rund 27 800 Steuerpflichtigen, die neu gar keine Steuern mehr entrichten. Dies ist hinsichtlich des Grundsatzes der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit problematisch.

Die Kommissionsminderheit (Grüne, SP) stimmt der parlamentarischen Initiative zu, weil Steuerpflichtige mit höheren Einkommen, bedingt durch die Progression, stärker von den bisherigen Kinderabzügen profitieren. Kinder reicher und armer Eltern sind jedoch gleich viel wert, weshalb auch der Abzug für jedes Kind gleich hoch sein soll. Für Personen in bescheidenen finanziellen Verhältnissen ist eine Gutschrift von 850 Franken pro Kind zudem ein hoher Betrag.

Der Kinderdrittbetreuungsabzug kann geltend gemacht werden, wenn durch die Drittbetreuung von Kindern Kosten entstehen. Mit dem Bundesgesetz über die steuerliche Entlastung von Familien wurde auf den 1. Januar 2011 auch bei der direkten Bundessteuer ein Abzug von maximal 10 100 Franken pro Kind für die Kosten der Kinderdrittbetreuung eingeführt. Der Regierungsrat übernimmt in seiner Vorlage diesen Betrag. Die Kommission stimmt ihr mit 10 : 5 Stimmen zu. Sie führt beim Kanton zu Steuerausfällen von schätzungsweise rund zwei Millionen Franken. Entsprechende Steuerausfälle ergeben sich auch bei den Gemeinden.

Die Kommissionsminderheit (Grüne, SP) beantragt, den Abzug zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie auf 13 300 Franken zu erhöhen. Dies führt zu Steuerausfällen von je ca. 2,6 Millionen Franken beim Kanton und den Gemeinden. Vor dem Hintergrund der regierungsrätlichen Vorlage beantragt die Kommission einstimmig, eine parlamentarische Initiative abzulehnen, die eine Erhöhung des Kinderdrittbetreuungsabzugs auf 9100 Franken fordert.

Die Erhöhungen des Kinderabzugs und des ­Kinderdrittbetreuungsabzugs sollen per 1. Januar 2013 in Kraft treten.

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(Medienmitteilung Kantonsrat des Eidgenössischen Standes Zürich, Kommission für Wirtschaft und Abgaben, 2.07.12, www.kantonsrat.zh.ch)

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