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Der Bundesrat hat am 20. März 2020 die Verordnung über den befristeten Verzicht auf Verzugszinsen bei verspäteter Zahlung von Steuern, Lenkungsabgaben und Zollabgaben sowie Verzicht auf die Darlehensrückerstattung durch die SGH (COVID-19-Verzichtsverordnung) per 21. März 2020 in Kraft gesetzt.

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