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Der Bundesrat vereinfacht die rechtlichen Rahmenbedingungen für patronale Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen, was die Verwaltung der Fonds erleichtert. Die Änderung eines Artikels im Zivilgesetzbuch (ZGB) tritt per 1. April 2016 in Kraft und erlaubt die Umsetzung der parlamentarischen Initiative «Stärkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen».

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(Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, Bern, 24.02.16, www.bsv.admin.ch)

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