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Die Wettbewerbskommission (WEKO) empfiehlt, dass auch Notare von der interkantonalen Freizügigkeit profitieren können. Dies bedingt, dass die Kantone gleichwertige Berufsqualifikationen von Notaren aus anderen Kantonen anerkennen. Die WEKO empfiehlt zudem die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, damit die Vertragsparteien eines Grundstückgeschäfts die öffentliche Urkunde nicht zwingend von einem Notar am Ort des Grundstücks erstellen lassen müssen, sondern auch einen Notar aus einem anderen Kanton wählen können.

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(Wettbewerbskommission WEKO, Bern, 11.10.13, www.weko.admin.ch)

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