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Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat die Anhörung über die Änderungen in der Verrechnungssteuer- und Stempelabgabeverordnung eröffnet. Die Änderungen verbessern die steuerlichen Rahmenbedingungen für konzerninterne Finanzierungsaktivitäten. Die Anhörungsfrist dauerte bis 29. Januar 2010.

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Durch die Änderung der Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (VStV) und der Verordnung über die Stempelabgaben (StV) sollen Guthaben, die zwischen Konzerngesellschaften bestehen, künftig von der Verrechnungssteuer und der Emissionsabgabe befreit werden.

Die Änderungen der beiden Verordnungen eröffnen die Möglichkeit, konzerninterne Finanzierungstätigkeiten in der Schweiz anzusiedeln.

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(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 24.12.09, www.efd.admin.ch)

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