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<p>Der Anspruch einer Nationalrätin auf Mutterschaftsentschädigung endete nach der Geburt vor­zeitig mit ihrer Teilnahme am Parlamentsbetrieb. Das vom Bund entschädigte Nationalratsmandat gilt als Erwerbstätigkeit, deren Wie­deraufnahme den Anspruch auf Mutterschafts­entschädigung von Gesetzes wegen vor Ablauf von 14 Wochen enden lässt. Das Bundesgericht weist die Beschwerde der Frau ab.</p>

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