Issue
Category
Lead
<p>Der Anspruch einer Nationalrätin auf Mutterschaftsentschädigung endete nach der Geburt vorzeitig mit ihrer Teilnahme am Parlamentsbetrieb. Das vom Bund entschädigte Nationalratsmandat gilt als Erwerbstätigkeit, deren Wiederaufnahme den Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung von Gesetzes wegen vor Ablauf von 14 Wochen enden lässt. Das Bundesgericht weist die Beschwerde der Frau ab.</p>
Date
Dateline