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Bei Scheidungen ist die Praxis zum Vorsorgeausgleich unbefriedigend. So akzeptieren Gerichte Verzichte auf den Vorsorgeausgleich häufig, ohne dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt wären. Sind Scheidungswillige anwaltschaftlich vertreten, wird der Vorsorgeausgleich korrekter vorgenommen.

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