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Verträge und andere Rechtsgeschäfte sollen künftig vollständig elektronisch beurkundet werden können. Der Bundesrat hat eine entsprechende Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) in die Vernehmlassung geschickt.

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Nach geltendem Recht muss das – in aller ­Regel am Computer entworfene – Original der öffentlichen Urkunde als Papierdokument erstellt werden. Um die öffentliche Urkunde im elek­tronischen Geschäftsverkehr einsetzen zu können, muss das Papierdokument in das elektronische Format zurückverwandelt werden. Dies verursacht einen unnötigen Mehraufwand und verunmöglicht eine rein elektronische ­Aktenführung im Sinn des E-Governments. Deshalb soll künftig das Original der öffentlichen Urkunde auch in elektronischer Form erstellt werden können.

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(Eidg. Justiz- und Polizeidepartement EJPD, Bern, 14.12.12, www.ejpd.admin.ch)

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