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Der Nutzen eines Unternehmensjuristengesetzes bleibt eher unbestimmt, während dessen Nachteile, insbesondere die Erschwerung und Verlängerung verwaltungs-, zivil- und strafrechtlicher Verfahren, für eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer offensichtlich sind. Der Bundesrat hat von den Vernehmlassungsergebnissen Kenntnis genommen und entschieden, auf die Ausarbeitung eines Unternehmensjuristengesetzes zu verzichten.
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(Eidg. Justiz- und Polizeidepartement EJPD, Bern, 4.06.10, www.ejpd.admin.ch)
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