Verwirkung des Anspruchs von natürlichen Personen auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer

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Am 28. September 2018 verabschiedeten die eidgenössischen Räte eine Änderung des Bundesgesetzes vom 13. Oktober 1965 über die Verrechnungssteuer (VStG), insbeson­dere betreffend Artikel 23. Diese Änderung des VStG trat rückwirkend auf den 1. Januar 2019 in Kraft.

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