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<p>Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich muss Vorkehren treffen, um bei der vorzeitigen Verwertung beschlagnahmter Kryptobestände ein möglichst gutes Ergebnis zu erzielen. Sofern das nötige Fachwissen dazu in der Behörde nicht vorhanden ist, muss sie eine Fachperson beiziehen. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde eines Beschuldigten gut.</p>

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