Issue
Category
Content
Text

Die Vorinstanz ist in ihren Erwägungen zum Schluss gekommen, das kantonale Steuergesetz knüpfe an das materielle Zivilrecht an, sodass es auf der Hand liege, auf die Begrifflichkeit des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) abzustellen. Diese von der Vorinstanz vertretene Auffassung erweist sich keineswegs als unhaltbar, sondern steht vielmehr in Übereinstimmung mit der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zur verwandtschaftlichen Beziehung im Erbschaftssteuerrecht. Die Beschwerdeführerin (trotz ihrer biologischen Abstammung vom Erblasser) wie einen entfernten Verwandten zu besteuern, erweist sich auch im Ergebnis nicht als stossend.

§ 142 Abs. 3 und § 147 i.V.m. § 149 StG AG; Art. 256c und Art. 255 Abs. 1 ZGB

Text

(BGer., 21.03.13 {2C_1031/2012}, StR 2013, S. 470)

Tags
Date