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Selbständigerwerbende, die in der Schweiz wohnen, sind nicht obligatorisch gegen Unfall versichert. Sie können aber der freiwilligen Unfallversicherung beitreten und mit ihnen auch ihre Familienmitglieder, die im selben Betrieb arbeiten und nicht obligatorisch versichert sind. Der Bundesrat hat nun den minimal versicherten Verdienst in der freiwilligen Versicherung per 1. Januar 2016 der Lohnentwicklung angepasst. Für Selbständigerwerbende liegt er neu bei 66 690 CHF (früher 63 000 CHF) und bei 44 460 CHF für mitarbeitende Familienmitglieder (früher 42 000 CHF).
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(Bundesamt für Gesundheit BAG, Bern, 18.09.15, www.bag.admin.ch)
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