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Der Bundesrat hat die Eckwerte für die Revision des Kartellgesetzes (KG) festgelegt.

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Demnach sollen die Wettbewerbsentscheide rechtsstaatlich besser verankert und besonders schädliche Formen von Kartellabreden verboten werden. Zudem sollen Fusionen untersagt oder mit Auflagen und Bedingungen belegt werden können, wenn der Zusammenschluss zu einer erheblichen Behinderung des Wettbewerbs führt, welche nicht durch Effizienzgewinne kompensiert wird. Ziel der KG-Revision ist die Beschleunigung und Verbesserung der Verfahren.

Der Bundesrat hat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) beauftragt, eine Botschaft zur KG-Revision auszuarbeiten. Im Zentrum der Botschaft sollen folgende Elemente stehen: Anpassung von Art. 5 KG, Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen, Sanktionsminderung bei Vorliegen von Compliance-Programmen, Institutionenreform.

Die Botschaft wird inhaltlich eine Annäherung an den internationalen Standard im Kartellrecht bringen.

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(Eidg. Volkswirtschaftsdepartement EVD, Bern, 16.11.11, www.evd.admin.ch)

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