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Die Verordnung zur Versandhandelsregelung tritt auf den 1. Januar 2019 in Kraft. Damit werden alle Teile der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes umgesetzt sein. Mit dem Inkrafttreten dieser Regelung entfällt für Schweizer Unternehmen ein Wettbewerbsnachteil gegenüber Unternehmen, die aus dem Ausland Waren in die Schweiz versenden.

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(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 15.8.2018, www.efd.admin.ch)

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