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Der Bundesrat hat am 12. Juni 2015 die revidierte Verordnung über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen gutgeheissen. Mit der Revision werden die Verordnung, und somit die Rahmenbedingungen des Bürgschaftswesens, präzisiert und modernisiert. Die revidierten Bestimmungen treten am 1. Januar 2016 in Kraft.

Die Revision betrifft schwergewichtig folgende drei Punkte:

  • Die Sorgfaltspflicht der Bürgschaftsorganisationen wird präziser in der Verordnung geregelt;
  • Gemäss gängiger Praxis übernimmt der Bund neben dem eigentlichen Kreditausfall auch weitere Kosten, die bei einem Verlust anfallen (Zinsen, Bankgebühren). Die Übernahme dieser Kosten wird in der Verordnung explizit und kostenneutral geregelt;
  • Einzelne substanzielle Punkte der bisherigen Erläuterungen werden in die Verordnung aufgenommen.
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(Eidg. Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF, Bern, 12.06.15, www.wbf.admin.ch)

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