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Ab März 2021 beginnt die Vernehmlassung zur neuen Fachempfehlung. Mit spezifischen, aber weiterhin prinzipienorientierten Regelungen zu Definition, Ansatz, Bewertung, Ausweis und Offenlegungen von Zuwendungen der öffentlichen Hand soll eine bessere Orientierung und einheitlichere Handhabung erreicht werden.

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