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Der Bundesrat hat Kenntnis genommen vom Ergebnis der Vernehmlassung zur Revision der Verordnung über die pauschale Steueranrechnung von Betriebsstätten. Für die Verordnung soll zunächst die gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Diese soll in die Botschaft zur Unternehmenssteuerreform III einfliessen.

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Von dieser Änderung betroffen sind schweizerische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen, die ihren Sitz in einem Staat haben, mit dem die Schweiz über ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) verfügt. Erhält die Betriebsstätte Erträge aus einem DBA-Drittstaat auf Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren, die mit einer nicht rückforderbaren Quellensteuer belegt sind, kann es heute zu einer Doppelbesteuerung kommen. Mit der vorgesehenen Verordnungsänderung kann dies vermieden werden.

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(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 22.04.15, www.efd.admin.ch)

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