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Gewinne von juristischen Personen mit ideellen Zwecken sollen nicht besteuert werden, sofern sie höchstens 20 000 Franken betragen. Der Bundesrat hat den Entwurf zu einem entsprechenden Bundesgesetz bis zum 10. Juli 2013 in die Vernehmlassung geschickt. Damit sollen namentlich Vereine der Jugend- und Nachwuchsförderung entlastet werden.

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Für die direkte Bundessteuer schlägt der Bundesrat vor, die Gewinne juristischer Personen künftig bis zu einer Freigrenze von 20 000 Franken nicht zu besteuern, sofern diese ausschliesslich und unwiderruflich ideelle Zwecke verfolgen. Übersteigt der erzielte Gewinn die genannte Freigrenze, bleibt der ganze Gewinn steuerbar. Für die Kantons- und Gemeindesteuern bestimmt das kantonale Recht die Höhe der Freigrenze bei der Gewinnbesteuerung.

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(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 10.04.13, www.efd.admin.ch)

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