Ein Elternteil kann nicht gezwungen werden, Informationen über das gemeinsame Kind, wie zum Beispiel Zeugnisnoten, an den anderen weiterzugeben. Das hat das Bundesgericht im Fall eines völlig zerstrittenen Paares entschieden.
Der Vater hatte gefordert, dass die Mutter von den Behörden verpflichtet wird, die Zeugnisnoten des gemeinsamen Kindes an ihn weiterzugeben. Gemäss Gesetz besteht für jenen Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, die Möglichkeit, solche Informationen bei den entsprechenden Stellen direkt einzuholen. Aus diesem Grund hat die kantonale Vorinstanz die Forderung des Vaters abgelehnt. Das Bundesgericht stützt diesen Entscheid. Auch Informationen eines Arztes dürfen von jenen Elternteilen, die nicht obhutberechtigt sind, direkt eingeholt werden.
Art. 275a ZGB; Art. 292 StGB
(BGer., 27.05.14 {5A_518/2013}, Jusletter 16.06.14)