<p data-content="p">Das Bundesgericht fällt zwei Urteile jeweils in Bezug auf den Fahrdienst «Uber» und den Essenslieferdienst «Uber Eats». Die «Uber Switzerland GmbH» («Uber CH») mit Sitz in Zürich und in einem der Verfahren zudem die niederländische Gesellschaft «Uber B. V.» hatten zwei Urteile des Genfer Kantonsgerichts angefochten. Gemäss Bundesgericht hat das Kantonsgericht bezüglich des Fahrdienstes nicht willkürlich entschieden, wenn es von einem Arbeitsverhältnis der in Genf tätigen Uber-Fahrer zu «Uber B. V.» ausgeht. Das Bundesgericht weist die entsprechende Beschwerde ab. In Bezug auf den Essenslieferdienst kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass die Kuriere zwar als Angestellte zu betrachten sind, indessen kein Vertrag zum Personalverleih mit den Restaurants besteht. Es heisst diese Beschwerde gut.</p>
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