Der Bundesrat hat entschieden, die Vernehmlassung zur Unternehmenssteuerreform III zu eröffnen. Die Reform soll unter Berücksichtigung der internationalen Entwicklungen das schweizerische Steuersystem weiterentwickeln und die Wettbewerbsfähigkeit stärken. Die Attraktivität des Steuerstandortes Schweiz soll erhöht werden und die Unternehmen sollen weiterhin einen wichtigen Beitrag an die Finanzierung der Aufgaben von Bund, Kantonen und Gemeinden leisten.
Der Bundesrat schlägt die Abschaffung von bestehenden Regelungen vor, die nicht mehr im Einklang mit internationalen Standards stehen werden. Dazu gehören insbesondere die kantonalen Steuerstatus für Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften.
Neu sollen eine Lizenzbox sowie eine zinsbereinigte Gewinnsteuer eingeführt werden. Ferner sollen die Kantone die Möglichkeit erhalten, bei der Kapitalsteuer gezielte Erleichterungen einzuführen. Im Weiteren soll mit einem Bündel von Massnahmen die Systematik des Steuerrechts gestärkt werden. Dazu gehören die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital, Anpassungen beim Beteiligungsabzug und bei der Verlustverrechnung sowie eine umfassende Regelung für die Aufdeckung stiller Reserven.
Schliesslich soll auch die Besteuerung der Beteiligungsinhaber mit einer ausgewogenen Mischung von steuerentlastenden und steuerbelastenden Massnahmen angepasst werden. Zu den diesbezüglichen Massnahmen gehören die Besteuerung von Kapitalgewinnen auf Wertschriften sowie Anpassungen beim Teilbesteuerungsverfahren auf Dividenden.
Eine ausgewogene Verteilung der Lasten zwischen Bund und Kantonen soll mittels einer Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer erreicht werden. Am bewährten System des nationalen Finanzausgleichs soll festgehalten werden.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 31. Januar 2015.
Lesen Sie dazu den Beitrag von Branko Balaban und Markus Metzger in dieser Ausgabe.
(Eidg. Steuerverwaltung ESTV, Bern, 22.09.14, www.estv.admin.ch)