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Der Entwurf zur Revision des Erbrechts, der zurzeit im Parlament beraten wird, will unter anderem die Verfügungsfreiheit des Erblassers erhöhen und damit die erbrechtliche Übertragung der Inhaberschaft an einem Unternehmen erleichtern. Um weitere Stolpersteine zu beseitigen, die im Rahmen des Erbrechts spezifisch für Unternehmerinnen und Unternehmer oder ihre Erbinnen und Erben bestehen, schlägt der Bundesrat nun zusätzliche Massnahmen vor. Diese sollen positive Effekte auf familieninterne Nachfolgeprozesse haben und damit zu einer höheren Stabilität von Unternehmen und zu einer Sicherung von Arbeitsplätzen beitragen. Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zu einer Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) eröffnet.

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