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Gemäss Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer (Art. 17 Abs. 1 UIDG) müssen sämtliche AHV-Ausgleichskassen bis Ende 2015 an das UID-System angebunden sein. Dies bedeutet für die AHV-Ausgleichskassen, dass sie bis dahin nicht nur die UID in ihrem System führen, sondern auch, dass sie Neuerfassungen, Mutation und Löschungen von für sie relevanten Einheiten ­(Unternehmen im Sinne des UIDG) dem UID-System melden müssen (Art. 5 und 9 UIDG).

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Im Februar 2008 beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), die UID einzuführen. Das zuständige Bundesamt für Statistik (BFS) hat in der Folge das ­UID-Register aufgebaut, welches als Referenzregister die eindeutige Identifikation der Unternehmen sowie die Zuweisung der UID sicherstellt. Das UID-Register wird über ein System von Verwaltungsstellen, sogenannten UID-Stellen, nachgeführt, wobei eine definierte Hierarchie der UID-Stellen die ­Zuständigkeiten regelt. Ende 2013 wurde ­die UID bei den 28 kanto­nalen Handelsregistern sowie beim Mehrwertsteuerregister eingeführt und so zwei zentrale UID-Stellen angeschlossen.

Seit 2014 ist die UID die gültige Identifikationsnummer für die Handelsregister wie auch für die Mehrwertsteuer. Für über 280'000 Un­ternehmen, die in beiden Registern eingeschrieben sind, ­bedeutet dies bereits heute eine Reduktion der Anzahl zu führender Identifikationsnummern. Der Anschluss der weiteren UID-Stellen erfolgt sukzessive bis Ende 2015. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde im Verlaufe des Jahres 2012 eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der AHV-Ausgleichskassen und der Software-Lieferanten ­initiiert. Diese Arbeitsgruppe hat seither ein «Übergeordnetes Datenaustauschkonzept BUR-UID-AK» und ein «Konzept Datenschnittstelle UID-AK» erarbeitet. Beide Dokumente sind im Intranet von eAHV/IV1 im Bereich «Ext01 – BUR-UIDAK» verfügbar (Login erforderlich) oder können via is@bsv.admin.ch bestellt werden. Die Wei­sungen zur «Verwaltung der UID durch die AHV-Ausgleichskassen» wird Ende 2014 zur Verfügung stehen. Die Weisungen zur «Verwendung der UID aller Sozialversicherungs-Organisationseinheiten» wird Mitte 2015 vorliegen.

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(eGov Mitteilung Nr. 007, Bundesamt für Sozial­ver­siche­rungen BSV, Bern, 8.05.14, www.bsv.admin.ch)

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