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Eine getrennt lebende oder geschiedene Mutter kann nicht ausschliessen, dass sich der Unterhalt für ihre Kinder reduziert, wenn der Ex-Partner weitere Kinder mit seiner neuen Lebensgefährtin hat. Das Bundesgericht lehnt aber eine automatische Anpassung des Unterhaltes ab.

Art. 286 Abs. 2 ZGB; Art. 280 Abs. 2 aZGB; Art. 29 Abs. 2 BV

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(BGer., 26.09.11 {5A_99/2011}, Jusletter 17.10.11)

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