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Eine Qualifikation als selbständiger Liegenschaftshändler führt nicht automatisch dazu, dass sämtliche von ihm gehaltenen Liegenschaften automatisch seinem Geschäftsvermögen zugehörig wären. Vielmehr muss diese Zuordnung für jede Immobilie einzeln geprüft werden.
Art. 18 Abs. 2 Satz 3 und Art. 32 Abs. 4 DBG; Art. 2 und 3 Liegenschaftskostenverordnung
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(BGer., 13.04.17 {2C_784/2016 und 2C_785/2016}, StR 2017, S. 894)
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