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<p>Das Bundesgericht legt die Kriterien zur Beurteilung fest, ob bei einem unrechtmässigen Bezug von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe von einem leichten Fall auszugehen ist, der keine Landesverweisung rechtfertigt. Bei einem Deliktsbetrag von weniger als 3000 Franken liegt immer ein leichter Fall vor, bei über 36 000 Franken scheidet ein leichter Fall in der Regel aus. Im Zwischenbereich ist im Einzelfall zu prüfen, ob noch ein leichter Fall vorliegt.</p>

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