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Das Fusionsgesetz wird am 1. Juli 2004 in Kraft treten. Es wird die Vorgänge im Zusammenhang mit der Umstrukturierung von Unternehmen, Vereinen und Stiftungen, die im Handelsregister eingetragen sind, erleichtern. Die ebenfalls durch das Fusionsgesetz geregelte Vermögensübertragung wird es erlauben, ähnliche Resultate noch einfacher zu erreichen. Da das Gesetz erleichterte Verfahren vorsieht, sind alle Praktiker der Treuhandbranche durch das neue Gesetz betroffen. Der Autor stellt das Thema allgemein und umfassend vor. Die steuerrechtlichen Aspekte werden Gegenstand eines weiteren Artikels sein.
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