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Angesichts des negativen Vernehmlassungsergebnisses verzichtet der Bundesrat derzeit darauf, dem Parlament eine umfassende Reform der Verrechnungssteuer vorzuschlagen. Hingegen soll die Ausnahme von der Verrechnungssteuer für Kapitalinstrumente der systemrelevanten Banken erweitert und damit die Systemstabilität erhöht werden. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement mit der Ausarbeitung der Botschaft beauftragt. Zu einem späteren Zeitpunkt soll erneut geprüft werden, ob ein Umbau der Verrechnungssteuer angezeigt ist.
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(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 24.06.15, www.efd.admin.ch)
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