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<p data-content="Grundschrift_de" lang="de-CH"><span data-content="Trex-Farbe">Beim Entscheid über einen Anspruch auf Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose muss, anders als bei Ergänzungsleistungen, unberücksichtigt bleiben, wenn die betroffene Person zuvor ihr Vermögen übermässig verbraucht hat. Das Bundesgericht weist eine Beschwerde der Ausgleichskasse des Kantons Tessin ab.</span></p>
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