Uber Switzerland muss für UberPop-­Fahrer keine AHV-Beiträge zahlen

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Die Fahrdienstplattform Uber Switzerland mit Sitz in Zürich ist nicht die Arbeitgeberin der UberPop-Fahrer und muss damit keine AHV-Beiträge an die Ausgleichskasse des Kantons Zürich abliefern. Dies hat das Bundesgericht entschieden.

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