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<p><span data-content="Trex-Farbe">Das BGer hat die Auszahlung eines Todesfallka</span><span data-content="Trex-Farbe">pitals an die überlebende Konkubinatspartnerin anerkannt, die mit dem Versicherten bis zu dessen Tod ein «atypisches» Paar bildete. Eine Lebensgemeinschaft kann auch dann vorliegen, wenn das Paar nicht unter demselben Dach lebt und sich nicht unbedingt zusammen zeigt.</span></p>

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