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Die Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) hat im Juni 2020 etwas überraschend eine Vernehmlassung zur Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) gestartet. Die Vernehmlassung wurde Anfang Oktober 2020 beendet und wird nun ausgewertet. Im nachstehenden Artikel möchten die beiden Autoren die wichtigsten geplanten Veränderungen umschreiben, um jetzt schon für die anstehenden zum Teil grösseren Veränderungen zu sensibilisieren. Die Teilrevision des MWSTG soll frühestens per 1. Januar 2023 in Kraft treten.

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