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Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG).

Der Bundesrat hat im Dezember 2015 beschlossen, dass sich die Schweiz am Aufbau eines globalen Identifikatorensystems für Finanzmarktakteure beteiligt. Mit dem Legal Entity Identifier (LEI), einem einheitlichen internationalen Identifikator, kann die Qualität von Finanzdaten verbessert und die Beurteilung von Systemrisiken vereinfacht werden. In der Schweiz ist das BFS für die Ausstellung und Verwaltung der Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) zuständig. Das UID-System verfolgt den gleichen Zweck, nämlich die Identifikation von juristischen Einheiten, in der Schweiz wie das LEI-System auf internationaler Ebene. Es liegt daher auf der Hand, dass die UID die Grundlage für die Einführung des LEI in der Schweiz bildet und dass das BFS die Rolle der lokalen Auswertungseinheit, der sogenannten Local Operating Unit (LOU), wahrnimmt und den LEI in der Schweiz ausstellt. Durch diese Änderungen können die betroffenen juristischen Einheiten ihren internationalen Identifikator beim BFS beantragen und müssen ihn nicht mehr – wie bisher – im Ausland anfordern.

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(Eidg. Departement des Innern EDI, Bern, 24.02.16, www.edi.admin.ch)

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