Subjekt und Haftungsorgan – Der Verwaltungsrat und die Sozialversicherungen

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<p data-content="Fachbeitrag_-FB-_Lead_de--FB- _idGenParaOverride-1">Die Leitung eines Unternehmens beinhaltet nicht nur Entscheidungsmacht, sie beinhaltet eine Reihe von Auf­gaben und Verantwortlichkeiten. Letztere münden in der Organhaftung, die insbesondere im Bereich der Sozialversicherungen immer wieder greift. Dass es dabei nicht reicht, die AHV-Beiträge fristgerecht zu zahlen, und wie es insbesondere um die Versicherungspflicht der Mitglieder des Verwaltungsrats selbst steht, zeigt dieser Artikel auf.</p>

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