Issue
Category
Content
Text

Verursacher eines Verkehrsunfalls müssen unter Umständen dafür aufkommen, wenn Eltern aus Schock über den Tod ihres Kindes arbeitsunfähig werden. Das Bundesgericht hat einem Zuger Elternpaar Recht gegeben, das seinen Sohn bei einem Unfall verloren hat. Der 17-jährige war im November 2002 bei einem Verkehrsunfall auf der Autobahn ums Leben gekommen. Seine Eltern wurden von Bekannten noch in der gleichen Nacht über das schreckliche Ereignis informiert. Sie erlitten einen schweren Schock, verfielen später in eine Depression und wurden arbeitsunfähig. Heute beziehen beide eine IV-Rente. Die Eltern erhoben Klage gegen die Versicherung des Unfallverursachers und verlangten Ersatz für ihren Verdienstausfall. Das Kantonsgericht Zug bejahte 2010 die Haftpflicht grundsätzlich. Das Bundesgericht hat diesen Entscheid nun bestätigt und die Beschwerde der Versicherung abgewiesen. Damit steht allerdings noch nicht fest, dass die Eltern den verlangten Schadenersatz auch erhalten. Die Sache geht zurück ans Kantonsgericht, das zusätzlich abklären muss, ob die Eltern tatsächlich krank geworden sind, und falls ja, ob dies der Nachricht über den tödlichen Unfall ihres Sohnes zuzurechnen ist. Laut Bundesgericht muss der sogenannte Schockschaden als direkte und damit grundsätzlich ersatzpflichtige Konsequenz eines tödlichen Verkehrsunfalls gelten. Das Gericht erinnert dabei an ein Urteil von 1986, bei dem es um einen Flugzeugunfall gegangen war. Ein Militärjet vom Typ Hunter war 1982 in einen Obstgarten abgestürzt und hatte zwei dort arbeitende Brüder im Alter von 10 und 17 Jahren getötet. Ihr Vater erlitt nach der Nachricht über den Tod seiner Söhne einen Nervenschock und wurde zu 50 Prozent invalid. Das Bundesgericht hatte dem Vater damals neben einer Genugtuung auch Schadenersatz für seinen Erwerbsausfall zugesprochen. Laut Gericht sind keine Gründe ersichtlich, die Haftung für einen solchen Schockschaden nur bei Luftverkehrs-, nicht aber bei Strassenverkehrsunfällen zu bejahen.

Art. 45 Abs. 3 und Art. 47 OR; Art. 58 i.V.m. Art. 65 SVG; Art. 122 ff. StGB

Text

(BGer., 7.02.12 {4A_364/2011}, Jusletter 23.04.12)

Tags
Date