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Zusätzlich zum Strafregisterauszug für Privatpersonen kann ab dem neuen Jahr ein Sonderprivatauszug bestellt werden. Die notwendigen rechtlichen Anpassungen hat der Bundesrat auf den 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt. Im Sonderprivatauszug sind Tätigkeitsverbote oder Kontakt- und Rayonverbote ersichtlich, die von einem Gericht in einem Strafurteil beschlossen wurden. Damit sollen insbesondere Minderjährige und besonders schutzbedürftige Personen vor Sexualstraftaten besser geschützt werden.
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Strafregister online:
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(Eidg. Justiz- und Polizeidepartement EJPD, Bern, 19.11.14, www.ejpd.admin.ch)
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