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Bundesrat Ueli Maurer hat an der Sitzung vom 10. Januar 2018 den Bundesrat über den aktuellen Stand der Steuervorlage 17 (SV17) informiert. Dabei hat der Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) den Zeitplan bestätigt, wonach erste Massnahmen Anfang 2019 und der Hauptteil der SV17 im Jahr 2020 in Kraft treten könnten. Für den Bundesrat ist der Handlungsbedarf im Bereich der Unternehmenssteuern dringlich.

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Der Bundesrat wurde an seiner Sitzung über die wichtigsten Ergebnisse aus der Vernehmlassung informiert. Die Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer anerkennen den Handlungsbedarf im Bereich des Unternehmenssteuerrechts. Durch den internationalen Trend der Senkung der Unternehmenssteuern hat sich der dringende Handlungsbedarf noch verstärkt. Die SV17 erweist sich als zielführend, damit die Schweiz auch in Zukunft ein wettbewerbsfähiger Standort bleiben wird.

In der Vernehmlassung zeigte sich aber auch, dass die Vorlage politisch anspruchsvoll bleiben wird. Damit eine tragfähige Mehrheit zustande kommt und sowohl Wettbewerbsfähigkeit als auch Arbeitsplätze erhalten bleiben, ist eine hohe Kompromissbereitschaft aller Beteiligten unabdingbar. Das EFD wird daher die Gespräche mit den Kantonen, Gemeinden, Parteien und anderen wichtigen Partnern fortsetzen. Positiv ist insbesondere, dass die Kantone sowie auch die Städte und Gemeinden die SV17 weitestgehend in der vorgeschlagenen Form unterstützen.

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Im Sommer im Erstrat
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3
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Das EFD wird, wie vorgesehen, dem Bundesrat im Frühjahr 2018 die Botschaft zuhanden des Parlaments unterbreiten. So soll die parlamentarische Beratung bereits in der Herbstsession 2018 abgeschlossen werden. Wird kein Referendum ergriffen, könnten erste Massnahmen der SV17 auf Anfang 2019 und der Hauptteil der Massnahmen ab 2020 in Kraft treten.

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(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 11.1.2018, www.efd.admin.ch)

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